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Rechtsanwalt Reinhard Feix

Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem sie ihren vermeintlichen Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen ermächtigt, welche das Gemeinschaftseigentum betreffen, ist interessensgerecht auszulegen. Handelt es sich bei dem vermeintlichen Verwalter um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann, ist der Beschluss dahin auszulegen, dass die GbR ermächtigt wird (BGH, Urteil vom 28.05.2009 - VII ZR 206/07).


"Höchstpersönliche" Begründung der WEG-Beschlussanfechtungsklage trotz notwendiger Streitgenossenschaft

§62 I ZPO findet auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 I 2 WEG keine, auch keine entsprechende Anwendung. Die Frist wird auch bei Verfahrensverbindungen nach § 47 S.1 WEG nicht durch das rechtzeitige Vorbringen anderer Kläger gewahrt. Wird die rechtzeitig begründete Klage eines Streitgenossen zurückgenommen, ist nur über die von dem Kläger und seinen verbleibenden Streitgenossen rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe zu entscheiden. Beschlüsse einer beschlussunfähigen Wohnungseigentümerversammlung sind nicht nichtig, sondern nur anfechtbar (BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 196/08).