Aktuelles
Rechtsanwalt Reinhard Feix
Zumutbare Inanspruchnahme von BAföG
Dem in der Berufsausbildung befindlichen volljährigem Kind ist die Inanspruchnahme von BAföG zumutbar. Ändert sich die finanzielle Situation der Eltern, so kann das Kind verpflichtet sein, eine Abänderung des zunächst ablehnenden BAföG-Bescheids zu beantragen (NJW 4/2009; OLG Karsruhe, Beschlu. v. 10.02.2009 - 2 WF 6/09).
Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern
Dient die Zuwendung der Schwiegereltern der Finanzierung des Familienheims der Eheleute, kann bei Scheitern der Ehe ein Rückzahlungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage besehen. Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist allerdings, dass sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage für die Schwiegereltern als unzumutbar erweist. Dabei ist zu berücksichtigen, ob zwischen den Eheleuten ein güterrechtlicher Ausgleich stattfindet (OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2009 - 4 U 135/08).
Entschädigung für alleinige Nutzung des gemeinsamen Hauses
Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der alleinigen Nutzung des gemeinsamen Hauses besteht nicht, wenn die Ehegatten den Nutzungsvorteil bereits in anderem Zusammenhang berücksichtigen (z.B. nachehelicher Unterhalt) (OLGNaumburg, Urteil vom 23.04.2009 - 8 U 17/08).
Ehevertrag mit Globalverzicht
Die in einem -kurz vor der Heirat- geschlossenen Ehevertrag getroffenen Regelungen zu den Scheidungsfolgen, die zu einem Globalverzicht führen, haben nicht notwendig die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge, wenn die Unterlegenheit eines Ehegatten nicht bestand oder eine bestehende Zwangslage nicht ausgenutzt wurde. Der Verzicht auf Krankenunterhalt ist gerichtlich nicht zu korrigieren, wenn der angemessene Lebensbedarf durch eigene Einkünfte gesichert ist und die Einkommensdifferenz nicht zu einem Unterhaltsanspruch führt (OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 15 UF 4/09).
Familienauto und Scheidung
Wer erhält nach einer Trennung das Famileinauto? Können sich die Eheleute nicht über den Verbleib des einzigen PKW einigen, so kann auf Antrag eine Zuweisung durch das Familiengericht erfolgen. Die Zuweisung erfolgt in der Regel dann an den Partner, der das Fahrzeug vor allem beruflich nutzt. Dies wird insbesondere dann derFall sein, wenn der Partner wegen der großen Entfernung zur Arbeitsstelle besonders auf ein Fahrzeug angewiesen ist und dem anderen Partner, der die Kinder betreut, zur Beförderung wenigstens zeitweise das Fahrzeug eines Dritten (ggf. gegen Entgelt) zur Verfügung steht. OLG Köln, 11.9.2009 - Az: 4 WF 128/09ner


