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Rechtsanwalt Reinhard Feix
Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers durch Miterben
Ein Testamentsvollstrecker, der sein Amt nur für einen von mehreren Miterben ausübt, kann dennoch durch das Betreiben eines nicht der Testamentsvollstreckung unterliegenden Miterben bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aus dem Amts entlassen werden.
Der wichtige Grund muss in einem pflichtwidrigen Verhalten des Testamentsvollstreckers liegen, welches die Rechte des vollstreckungsfreien Miterben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gefährdet.
OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
"Drei Zeugen-Testament" setzt nahe Todesgefahr voraus
Ein "Drei Zeugen-Testament" ist nur dann wirksam, wenn der Testierende in der nahen Gefahr des Todes schwebt oder eine Testierunfähigkeit besteht, die voraussichtlich bis zu dessen Tod andauert. Diese Gefahr muss entweder objektiv oder nach subjektiver Einschätzung der Testamentszeugen bestehen.
In dem konkreten Fall befand sich die Erblasserin im Krankenhaus, wo sie am 30.05.2007 ein Nottestament errichtete. Sie war zuvor gestürzt und konnte ihre Schreibhand nicht mehr gebrauchen. Die Niederschrift wurde von 3 Zeugen und der Erblasserin unterschrieben, wobei die Niederschrift von einer der 3 Zeugen angefertigt wurde. Am 14.06.2007 verstarb die Erblasserin, nachdem sie am 01.06.2007 in ein Pflegeheim entlassen wurde und ihr der Entlassungsbericht einen guten Allgemeinzustand bescheinigte.
Das Oberlandergericht sah dieses Nottestament als unwirksam an, da es ohne Weiteres möglich gewesen wäre, noch am 30.05.2007 oder spätestens am Folgetag einen Notar in das Krankenhaus zu bestellen und mit der Errichtung eines öffentlichen Testamentes zu beauftragen.
OLG München, Beschluss vom 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
Teilungsanordnung berechtigt nicht zur Teilauseinandersetzungsklage
Mit Testament wurde einem Miterben per Teilungsanordnung eine Immobilie zugewandt. Noch bevor die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt war, klagte der begünstigte Miterbe auf Zuteilung der Immobilie an sich.
Das Oberlandergericht stellt hierzu fest, dass eine Teilungsanordnung nicht ohne Weiteres dazu berechtigt, eine Teilauseinadersetzungsklage unter Miterben zu erheben, wenn auch nur ein Miterbe nicht zustimmt. Für eine Teilauseinandersetzung müssen besondere Gründe vorliegen, etwa wenn der Miterbe einen Teil des Nachlasses begehrt, der ihm bei endgültiger Auseinandersetzung des Nachlasses ohnehin zufällt.
OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2009 - 3 W 18/09
Reichweite einer unbeschränkten transmortalen Kontovollmacht unter Ehegatten
Erteilt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten eine über den Tod hinaus geltende Kontovollmacht, so berechtigt diese weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod zur Umschreibung auf den Bevollmächtigten.
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 191/08
Die "Armut" des Prozesskostenhilfe beantragenden Miterben
Begehrt ein Miterbe für die klageweise Geltendmachung einer Forderung an die Erbengemeinschaft Prozesskostenhilfe, so dürfen dei der Prüfung seiner persönlichen Verhältnisse die Vermögensverhältnisse der anderen Miterben nicht berücksichtigt werden.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 W 39/09


